Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Online-Angebot unter aschenbach.com richtet sich gemäß unserem Geschäftsmodell und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB).
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Da die angebotenen Dienstleistungen und Informationen nicht für den privaten Gebrauch durch Verbraucher (B2C) im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bestimmt sind, fällt dieser Webauftritt nicht in den obligatorischen Anwendungsbereich des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act). Dennoch sind wir bestrebt, die Zugänglichkeit unserer Inhalte kontinuierlich zu verbessern, um eine professionelle Nutzung für alle Personengruppen zu ermöglichen.
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Die Aschenbach GmbH & Co. KG bemüht sich, ihren Webauftritt unter aschenbach.com im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen.
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen des BFSG vereinbar:
Nicht barrierefreie Inhalte:
Beispiel: PDF-Dokumente zum Download sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei optimiert.
Beispiel: Für einige ältere Videoinhalte fehlen derzeit noch Untertitel oder Audiodeskriptionen.
Beispiel: Manche Kontrastverhältnisse in grafischen Elementen entsprechen noch nicht vollständig der Stufe AA der WCAG 2.1.
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Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14. Januar 2026 erstellt und zuletzt am selben Tag überprüft. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung.
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Feedback und Kontaktangaben (Feedback-Mechanismus)
Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen.
Kontakt:
Aschenbach GmbH & Co. KG
Industriestraße 26
24536 Neumünster
E-Mail: mail@aschenbach.com
Telefon: 04321-959800
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Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für private Anbieter ist dies in der Regel die jeweilige Landesbehörde oder die Schlichtungsstelle BGG.